Einschulung 2025/26

Informationsabend

Am Montag, den 23. Juni 2025 sind alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder im Sommer 2025 bei uns an der Ernst-Reuter-Schule eingeschult werden, zu einem Informationsabend eingeladen.

 

Standort Mittelstraße:

18.00 Uhr Eltern mit Betreuungsvertrag

19.00 Uhr alle Eltern

 

Standort Sudermannstraße

18.00 Uhr alle Eltern

Schnupper-Nachmittag

Am Donnerstag, den 26. Juni 2025 sind alle zukünftigen Schulkinder zu einem Schnupper-Nachmittag eingeladen.

 

Die Schnupper-Stunde findet an beiden Standorten um 16.00 Uhr statt. 



Einschulung 2026/27

Schulanmeldungen


Alle Kinder, die zum 01.08.2026 schulpflichtig werden, können

im Zeitraum vom 22.09. bis 10.10.2025

an einer Grundschule in Kamp-Lintfort angemeldet werden.

 

Terminvereinbarungen für die Ernst-Reuter-Schule sind telefonisch unter Tel.: 8875 oder persönlich an den Info-Veranstaltungen möglich. 

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit:

  • Ihr Kind
  • das Familienbuch oder eine Geburtsurkunde
  • den Impfpass oder einen Nachweis über den Masernschutz
  • den ausgefüllten Anmeldeantrag (dieser wird Ihnen von der Stadt per Post zugeschickt)
  • gerne den Entwicklungsbericht der Kindertageseinrichtung

 

  • ggf. die unterschriebene Einwilligung des zweiten Elternteils
  • ggf. medizinische Gutachten, Berichte etc. 

 

Informationsveranstaltungen



Eltern-ABC

In unserem Eltern-ABC haben Sie alle wichtigen Informationen 

auf einen Blick. Von Anfang bis Zusammenarbeit.

Schauen Sie doch einfach mal rein.....

Aufnahme

Die Ernst-Reuter-Schule ist eine vierzügige Grundschule mit einem Haupt- und einen Teilstandort. Bei vier Eingangsklassen können maximal 104 neue Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Aufgrund der räumlichen Begebenheiten werden voraussichtlich am Hauptstandort Mittelstraße drei Klassen und am Teilstandort Sudermannstraße eine Klasse gebildet werden. 

 

Ablehnungen müssen dann ausgesprochen werden, wenn die Anzahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität an einer Schule übersteigt. Im Falle eines solchen Anmeldeüberhangs werden unter Berücksichtigung von Härtefällen Ablehnungen dann ausgesprochen, wenn die gewünschte Schule nicht die nächstgelegene ist.

 

Bei der Schulanmeldung können Sie einen Wunsch für den Schulstandort äußern. Bei Verbundschulen besteht jedoch kein Anspruch auf die Aufnahme an einem bestimmten Standort. Gemäß Schulgesetz entscheidet die Schulleitung über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler an den jeweiligen Standorten einer Schule (BASS 11-11 Nr. 1.1 6a.2)