Schulmitwirkung

Schulmitwirkung

Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Wie die Mitwirkung im Einzelnen aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu beteiligen und mitzusprechen, regelt das Schulgesetz in den Paragrafen 62 bis 77. Eltern können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:

 

  • Klassenpflegschaft 
  • Klassenkonferenz
  • Schulpflegschaft
  • Fachkonferenzen
  • Schulkonferenz

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie in den weiterführenden Schulen auch Schülerinnen und Schüler an. Zur Arbeitserleichterung hat das Schulministerium eine Geschäftsordnung (BASS 17-02 Nr. 1) herausgegeben. Diese Empfehlung enthält unter anderem Informationen zu der Tagesordnung, zu Abstimmungen und Protokollen. 

Einen Überblick über die verschiedenen Schulgremien und Informationen über deren Aufgaben und Arbeit sowie das jeweilige Wahlverfahren bietet Ihnen die Elternbroschüre „Das ABC der Elternmitwirkung“.

Auch auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung finden Sie weitere Informationen.

Quelle: Ministerium für Schule und Bildung NRW - Bildungsportal

Mitglieder der Schulkonferenz 2021/22

Elternvertreter Lehrervertreter

 Herr Stoßno (Klasse 3a)

 Herr Luyven

 Frau Danjou (Klasse 3b)

 Frau Albl

 Frau Jockenhöfer (Klasse 2c)

 Herr Küster

 Herr Arnold (Klasse 4d)

 Frau Hirschelmann

 Frau Müller-Hoogen (Klasse 1b)

 Herr Bibow

 Frau Horbulewicz (Klasse1e/4a)

 Herr Thomas

Quelle:  Schulministerium NRW - Bildungsportal
Quelle: Schulministerium NRW - Bildungsportal


Schulleben

Neben der Arbeit in den Schulmitwirkungsorganen (Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Schulkonferenz) ist Elternmitarbeit auf vielfältige Weise möglich und sehr erwünscht.

  • Mitarbeit bei Aktivitäten innerhalb und außerhalb des Unterrichts (Ausflüge, Projekte)
  • Planung und Mitarbeit von schulischen Feiern (Schulfeste, Martinsumzüge, Sportfeste, Weihnachtsfeiern...)
  • Mitarbeit als "Lesemutter" oder "Lesevater"
  • Mirarbeit im Förderverein
  • Hilfe bei der Vorbereitung des "Schulobst- und gemüseprogramms"

Schulobstprogramm

Engagierte Mütter bei der Zubereitung des Schulobstes.