Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Wie die Mitwirkung im Einzelnen aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu beteiligen und mitzusprechen, regelt das Schulgesetz in den Paragrafen 62 bis 77. Eltern können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie in den weiterführenden Schulen auch Schülerinnen und Schüler an. Zur Arbeitserleichterung hat das Schulministerium eine Geschäftsordnung (BASS 17-02 Nr. 1) herausgegeben. Diese Empfehlung enthält unter anderem Informationen zu der Tagesordnung, zu Abstimmungen und Protokollen.
Einen Überblick über die verschiedenen Schulgremien und Informationen über deren Aufgaben und Arbeit sowie das jeweilige Wahlverfahren bietet Ihnen die Elternbroschüre „Das ABC der Elternmitwirkung“.
Auch auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung finden Sie weitere Informationen.
Quelle: Ministerium für Schule und Bildung NRW - Bildungsportal
Elternvertreter | Lehrervertreter |
Herr Stoßno (Klasse 3a) |
Herr Luyven |
Frau Danjou (Klasse 3b) |
Frau Albl |
Frau Jockenhöfer (Klasse 2c) |
Herr Küster |
Herr Arnold (Klasse 4d) |
Frau Hirschelmann |
Frau Müller-Hoogen (Klasse 1b) |
Herr Bibow |
Frau Horbulewicz (Klasse1e/4a) |
Herr Thomas |
Neben der Arbeit in den Schulmitwirkungsorganen (Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Schulkonferenz) ist Elternmitarbeit auf vielfältige Weise möglich und sehr erwünscht.
Ernst-Reuter-Schule
Städt. Gemeinschaftsgrundschule
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