Einschulung 2024/25

Aufnahme

Die Aufnahmebescheide für das Schuljahr 2024/25 sind mit Datum vom 10.04.2024 per Post an die Erziehungsberechtigten verschickt worden. An der Ernst-Reuter-Schule werden für das neue Schuljahr  125 neue Schülerinnen und Schüler in 5 Klassen aufgenommen.

Eine Mitteilung über die Zuordnung auf die Standorte und die Einteilung in die Klassen erfolgt postalisch zu einem späteren Zeitpunkt. 

Termine

Informationsabend für Eltern: Dienstag, 11.06. 2024

 

Schnuppernachtmittag an der Mittelstraße:

Donnerstag, 20.06.2024, 16.00 Uhr

 

Schnuppernachmittag an der Sudermannstraße:

Dienstag, 25.06.2024, 16.00 Uhr

 

Einschulung: 

Donnerstag, 22.08.2024

 

 



Einschulung 2025/26

Schulanmeldungen


Alle Kinder, die zum 01.08.2025 schulpflichtig werden, können

im Zeitraum vom 30.09. bis 11.10.2024

an einer Grundschule in Kamp-Lintfort angemeldet werden.

 

Terminvereinbarungen für die Ernst-Reuter-Schule sind telefonisch unter Tel.: 8875 oder persönlich an den Info-Veranstaltungen möglich. 

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit:

  • Ihr Kind
  • das Familienbuch oder eine Geburtsurkunde
  • den Impfpass oder einen Nachweis über den Masernschutz
  • den ausgefüllten Anmeldeantrag (dieser wird Ihnen von der Stadt per Post zugeschickt)
  • ggf. die unterschriebene Einwilligung des zweiten Elternteils

 

Aufnahme


Die Ernst-Reuter-Schule ist eine vierzügige Grundschule mit einem Haupt- und einen Teilstandort. Bei vier Eingangsklassen können maximal 104 neue Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Aufgrund der räumlichen Begebenheiten werden voraussichtlich am Hauptstandort Mittelstraße drei Klassen und am Teilstandort Sudermannstraße eine Klasse gebildet werden. 

 

Ablehnungen müssen dann ausgesprochen werden, wenn die Anzahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität an einer Schule übersteigt. Im Falle eines solchen Anmeldeüberhangs werden unter Berücksichtigung von Härtefällen Ablehnungen dann ausgesprochen, wenn die gewünschte Schule nicht die nächstgelegene ist.

 

Bei der Schulanmeldung können Sie einen Wunsch für den Schulstandort äußern. Bei Verbundschulen besteht jedoch kein Anspruch auf die Aufnahme an einem bestimmten Standort. Gemäß Schulgesetz entscheidet die Schulleitung über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler an den jeweiligen Standorten einer Schule (BASS 11-11 Nr. 1.1 6a.2)



Eltern-ABC

In unserem Eltern-ABC haben Sie alle wichtigen Informationen 

auf einen Blick. Von Anfang bis Zusammenarbeit.

Schauen Sie doch einfach mal rein.....

Informationsveranstaltungen

Herzliche Einladung zum Tag der offenen Tür und zum Informationsabend im September: genauer Termin steht noch nicht fest!